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Aktuelle Entwicklung in der landwirtschaftlichen Tierhaltung

Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen bedürfen Bau und Betrieb von größeren Tierhaltungsbetrieben einer Genehmigung nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG).

In der zugehörigen Verordnung (4. BImSchV, unter Nr. 7) sind zwei Spalten mit Bestandszahlen festgelegt, ab der eine Genehmigung bzw. eine Beteiligung der Öffentlichkeit (z.B. ab 2000 Schweinen) erforderlich ist. Die Anträge werden im Amtsblatt des Kreises veröffentlicht. In unserer Recherche haben wir die Amtsbläter zunächst bis ins Jahr 2010 zurück verfolgt.

Große Anlagen werden auch im Schadstoffregister PRTR geführt. Allerdings erfolgt die Aufnahme ins Register ggf. erst 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Berichtsjahres.


Ein unverzichtbares Instrument bei unserer Arbeit. Es handelt sich dabei um eine Internetanwendung der Kreisverwaltung mit vielen Funktionen und digitalen Karten zu Themen wie "Natur & Landschaft", "Wasser & Boden" u.a. Hier können Sie Landschaftspläne und Schutzgebiete einsehen, deren Zielsetzungen nachlesen und sich über Ausgleichsflächen informieren.
Unsere detaillierte Anleitung zur Nutzung finden Sie hier.

Alte Handys für die Umwelt

Der BUND unterstützt das Recycling von Handys.
Sammelstellen finden Sie hier.

Ihre Spende hilft!

Unterstützen Sie unseren Widerstand gegen Tierfabriken mit einer steuerlich abzugsfähigen Spende:

BUND NRW e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
BIC: BFSWDE33xxx
IBAN: DE26 3702 0500 0008 2047 00

Stichwort: Tierfabriken Kreis Unna


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