Auf einem Strategietreffen im Juni 2007 in Lünen verabredeten Vertreter der BI Kontra-Kohle-Kraftwerk und Fachleute des BUND-Landesverbandes NRW sowie der BUND-Kreisgruppe Unna eine enge Kooperation.
Zuvor hatte der BUND Ende Mai 2007 seine Stellungnahme zu den Planungen um das Kraftwerk abgegeben. Am 16.06.2008 hat der BUND NRW schließlich Klage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eingereicht.
Am 01.12.2011 hat das OVG Münster der Klage des BUND stattgegeben. Der von der Bezirksregierung Arnsberg erlassene immissionsschutzrechtliche Vorbescheid und die erste Teilgenehmigung wurden aufgehoben.
Gerichtsverfahren von europaweiter Bedeutung
Obwohl das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster zu dem Ergebnis kommt, dass der Genehmigungsbescheid rechtswidrig ist, darf das OVG der Klage des BUND nicht stattgeben. Einschränkungen durch das deutsche Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz verhindern dies.
Das OVG sah wie der BUND hierin einen Widerspruch zu höherrangigen Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts. Es hat dahrer das Klageverfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen.
Die mündliche Verhandlung vor dem EuGH fand am 10. Juni statt. Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs brachte das Problem auf den Punkt: "Fish cannot walk into court". Letztendlich ist das Verfahren auch von europaweiter Bedeutung. So hatten sich z.B. die Regierungen von Italien und Griechenland mit Stellungnahmen in das Verfahren eingebracht.
Mit seinem Urteil vom 12.05.2011 hat der EuGH die Klagerechte von Umweltverbänden gegen industrielle Großvorhaben gestärkt. Nach deutschem Recht war eine gerichtliche Kontrolle bislang stark begrenzt. Dies widerspricht jedoch europäischem Recht, dass ein Klagerecht bei allen Vorhaben vorsieht, die Interessen der Allgemeinheit tangieren.
Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die laufende Klagen des BUND gegen die immissionschutzrechtlichen Genehmigungen für die Kohlekraftwerke in Herne und Datteln.
BUNDhintergrund zum EuGH-Verfahren
Das EuGH-Urteil vom 12.05.2011
Pressekonferenz in Lünen
29.12.2011 - Der BUND hat am gestrigen Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Lünen eine positive Bilanz seines Kampfs gegen die geplanten Kohlekraftwerke in NRW gezogen und den endgültigen Schlussstrich für die Kraftwerke in Lünen und Datteln verlangt. BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen forderte die Kraftwerksbetreiber Trianel und E.on auf, Einsicht zu zeigen und „den Stecker zu ziehen“. Eine Heilung der ausweglosen Situation sei nach dem Trianel-Urteil des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 1. Dezember nicht absehbar, auch wenn die Betreiber weiterhin Optimismus zur Schau trügen. Das, so BUND-Kraftwerksexperte Dr. Thomas Krämerkämper, sei verständlich: „Es sind trotz der frühzeitigen Warnungen des BUND mehr als zwei Milliarden Euro verbaut worden. Ein Vorstand, der dieses Geld so einfach aus den Büchern nähme, wäre wohl schnell arbeitslos“, sagte er.
Dennoch rechnet Dr. Thomas Krämerkämper für 2012 oder 2013 mit der endgültigen Aufgabe des Kohlekraftwerksbaus in Lünen. Einen erfolgreichen Nachweis der Umweltverträglichkeit, den Trianel mit einem neuen Genehmigungslauf versuchen werde, hält der BUND aufgrund der hohen Vorbelastung in Lünen für ausgeschlossen. In Datteln könne es länger dauern. Da laufe alles auf eine politische Entscheidung hinaus. Vor diesem Hintergrund blickt man gespannt auf den NRW-Landtag, der im Januar über das Landesklimaschutzgesetz berät, das eine 80-prozentige Senkung der CO2- Emissionen bis 2050 vorsieht.
Weitere Hintergrundinformationen:
BUND Landesverband NRW - Kraftwerksplanungen > Trianel Lünen
BUND Landesverband NRW - Pressemitteilung zum Urteil vorm OVG Münster
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