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Der Schwerter Planungsausschuss erteilt eine Absage an die hintertriebenden Pläne zur Schwerter Heide.

Wieder einmal sollte ein Spekulationsobjekt in den Freiraum gesetzt werden. Eine Änderung im Regionalplan hatte die Stadt bereits eingereicht. Die örtliche Bürgerintitiative hatte jedoch die politische Debatte angeheizt.

Das Wohngebiet wäre in den Korridor des regionalen Grünzug gesetzt worden und hätte den schmalen Korridor entlang des Schwerter Waldes weiter eingeengt. Für Schleiereule und Steinkauz wären wichtige Nahrungsgebiete verloren gegangen. Ein Ausweichen ist für diese Arten nur schwer möglich.

Der BUND hat daher in seiner Stellungnahme zum Regionalplan dieses Vorhaben scharf kritisiert und den Regionalverband Ruhr auf die Beschlusslage der Stadt Schwerte hingewiesen. Pikanterweise stimmt der so schmal wirkende Zuschnitt in dem Änderungsantrag zum Regionalplan nicht mit der Abgrenzung des Investors überein, diese ist erheblich größer. Eine Änderung des Regionalplans ist an dieser Stelle zu streichen.


Ein unverzichtbares Instrument bei unserer Arbeit. Es handelt sich dabei um eine Internetanwendung der Kreisverwaltung mit vielen Funktionen und digitalen Karten zu Themen wie "Natur & Landschaft", "Wasser & Boden" u.a. Hier können Sie Landschaftspläne und Schutzgebiete einsehen, deren Zielsetzungen nachlesen und sich über Ausgleichsflächen informieren.
Unsere detaillierte Anleitung zur Nutzung finden Sie hier.

Alte Handys für die Umwelt

Der BUND unterstützt das Recycling von Handys.
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Regionale Obstsorten

Zum Erhalt alter Obstsorten leisten Neupflanzungen einen wichtigen Beitrag. Listen regionaler Obstsorten und Baumschulen finden Sie hier

Möglichkeiten zur Versaftung

Eine reiche Ernte

Nutzen Sie die Möglichkeiten Ihr Obst versaften zu lassen. Unter der Rubrik Versaftung haben wir einige Kontakte für Sie zusammengetragen.

Intensivtierhaltung im Kreis Unna

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Stichwort: Tierfabriken Kreis Unna

Gasrausch in NRW - die Claims sind schon abgesteckt. Doch die Förderung unkonventioneller Gasvorkommen ist nicht risikolos.

Anlagengrößen nach BImSchV

Foto: Keine Haltung nach BImSchV

Größe genehmigungsbedürftiger Anlagen (Auszug):

ab 1500 Mastschweine
ab 560 Sauen
ab 4500 Ferkeln
ab 30.000 Masthähnchen
ab 15.000 Legehennen
ab 30.000 Junghennen

Die o.g. Zahlen beziehen sich auf die Anlagen der Verfahrensart "V" (vereinfachtes Verfahren). Eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt erst ab größeren Beständen (Verfahrensart "G").
Die Bestandsgrenzen zur Tierhaltung finden sich unter Nr. 7.1 im Anhang der Verordnung.

4. BImSchV vom 02.05.2013

Mit der Fassung vom 02.05.13 wurde die Zuordnung in Spalte 1 bzw. 2 ersetzt:

Verfahrenart G (war Spalte 1)
Verfahrenart V (war Spalte 2)

Energiewende: Kosten fair teilen


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