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Weite Teile der Wälder um Cappenberg sind als FFH- bzw. Naturschutzgebiet ausgewiesen. Es sind großflächige und strukturreiche Laubwälder mit einem hohen Anteil an Totholz.

Doch der Druck auf das Gebiet ist hoch. Wirtschaftliche Nutzung als Privatforst, Jagd, Naherholung und Schadstoffeinträge belasten das Ökosystem. Im Südholz soll nun ein Ruheforst (Urnenbeisetzung im Wald)  entstehen.

Dem Beirat der unteren Landschaftsbehörde wurden in der Februarsitzung die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie der Artenschutzprüfung vorgelegt. Die Planungen umfassen etwa 82 ha des Südholzes. Sensible Bereiche, z.B. entlang der Bachläufe, sind dabei als Tabuzonen vorgesehen.

Beginnen will man auf einer Fläche von ca. 3 ha, die sich südöstlich des Hauptweges befindet, der vom Parkplatz hinauf führt. Der Betreiber geht davon aus, dass diese Fläche für 6-12 Jahre reicht. Danach würden sukzessive weitere Flächen in Abstimmung mit der Landschaftbehörde festgesetzt.

Vereinbarkeit mit dem Naturschutz

Die Beirat hatte nun zu prüfen, ob diese Nutzungsform mit den Zielen des Naturschutzes, konkret mit den Festsetzungen der Schutzgebietsausweisungen, in Einklang zu bringen sind. Bereits im Dezember 2011 wurde dem Beirat das Konzept des Ruheforstes vorgestellt und bei einem Vor-Ort-Termin Anfang 2012 Details, Themen wie Verkehrssicherungspflicht, Störungsintensität und Eingriff, diskutiert.

Die beiden vom Büro Wittenborg erstellten Gutachten (FFH und Artenschutz) kommen zu dem Schluss, dass diese Nutzungsform mit den Schutzzielen vereinbar sei. Die bestehenden forstlichen Nutzungsmöglichkeiten ließe aus Sicht des Gutachters und der Landschaftbehörde einen größeren Eingriff zu.

Dem Eigentümer Graf von Kanitz ermöglicht bislang ein mit dem Land NRW sowie dem Kreis Unna geschlossener Vertrag einen Holzeinschlag herunter bis auf einen Restbestand von 10 Altbäumen / ha. Für die planmäßige Bewirtschaftung wurde im Jahr 2010 ein Forsteinrichtungswerk (FE-Werk, Geltungsdauer 10 Jahre) erstellt. Hieraus sind umfangreiche Altbuchen- aber auch Eichen-Entnahmen ersichtlich. Man geht davon aus, dass die Nutzung bis auf den Mindestbestand erfolgen würde.

Die Biologische Station des Kreises Unna hat dem Artenschutzgutachten (S. 15) zufolge bei der Kartierung des Mittelspechtes festgestellt, dass umfangreiche Holzeinschläge bei Eichen bereits zu deutlichen Einschnitten und Lebensraumverlusten geführt haben. Da habe es sich um Einschläge in vertraglich zugelassenem Umfang gehandelt. Der BUND zweifelt daher an, dass diese forstliche Nutzung mit den Schutzbestimmungen vereinbar sind.

Die forstwirtschaftlichen Ziele des Ruheforstes entsprechen wesentlich stärker den Naturschutzzielen als die bisherigen vertraglichen Festsetzungen. Hier geht man in den Belungsflächen von bis zu 80 Bäumen / ha aus. Eine Störung sei nur temporär zu erwarten und mit den Jahren abnehmend. Auch bliebe der natürliche Alterungs- und Verfallsprozess der Pflanzen erhalten.

In Abwägung der zu erwartenden Eingriffe und Störungen bei einer Umwandlung der Nutzung in einen Ruheforst zu den bislang bestehenden Nutzungen und Störungen kam der Landschaftsbeirat zu dem Schluss, der notwendigen Befreiung zuzustimmen. Damit ruht ab sofort der Einschlag und übringens auch die jagdliche Nutzung. Diese bedarf zukünftig der besonderen Genehmigung.


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