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Derzeit stellt der Kreis Unna eine neue "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung der Naturdenkmale innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne" auf.

Was trocken klingt, soll Naturdenkmale schützen. Naturdenkmale, das sind u.a. Bäume, die wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit schützenswert sind.

"Die Unterschutzstellung verpflichtet die Naturschutzbehörde, vorsorglich und laufend alle Maßnahmen zu treffen, die eine ordnungsgemäße Erhaltung des Naturdenkmals gewährleisten."

Dieser Aufgabe scheint der Kreis Unna in den vergangenen Jahren nicht ausreichend nachgekommen zu sein. Denn wie ist es sonst zu erklären, dass in Bergkamen statt ehemals 29 Bäumen nur noch 4 (!) in der Liste aufgeführt werden.

Sicherlich ist eine gewisse Anzahl beispielsweise durch Blitzeinschlag zerstört worden oder es wurden auch einzelne Bäume über eine Befreiung gefällt. Dies kann aber nicht zu 25 fehlenden Bäumen führen.

Der BUND hat den Kreis Unna um eine Erklärung gebeten.

Übrigens können jederzeit auch weitere schutzwürdige Bäume als zukünftige Naturdenkmale an den Kreis Unna gerichtet werden. Die Bäume müssen lediglich im bebauten Raum bzw. im Geltungsbereich von Bebauungsplänen liegen. Denn außerhalb des baulichen Innenbereichs kann eine solche Verordnung nicht gelten.

Eine Liste der nur noch ausgewiesenen Bäume finden Sie hier.

1 Stieleiche (ND-Nr. 01.I0001.1)
Gemarkung, Flur, Flurstück: Oberaden, 1/292 (1101) A
Standort: 13 m östl. der Hermannstr., 9 m südl. des Hauses Nr. 2

1 Rosskastanie (ND-Nr. 01.I0002.1)
Gemarkung, Flur, Flurstück: Bergkamen (3, 956) A
Standort: ca. 8 m östl. Haus Büscherstr. Nr. 46

1 Stieleiche (ND-Nr. 01.I0054.1)
Gemarkung, Flur, Flurstück: Oberaden, 6, 1063
Standort: ca. 16 m nordwestl. Hauseingang, Erich-Ollenhauer-Str. 120

1 Stieleiche (ND-Nr. 01.I0055.1)
Gemarkung, Flur, Flurstück: Oberaden, 6, 1060
Standort: ca. 10 m südwestl. Hauseingang, Erich-Ollenhauer-Str. 120, 18 m westl. Grundstückszufahrt


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