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Nach Akteneinsicht in der Sache Schweinemast Goeken bei der Stadt Schwerte und der Landschaftsbehörde des Kreises Unna hat der BUND am Montag eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Die Aufsichtsbehörde möge die vom Kreis erteilte landschaftsrechtliche Ausnahmegennehmigung prüfen.

Nach Ansicht des BUND wurden wesentliche Verbote des Landschaftsplanes nicht berücksichtigt und wichtige Unterlagen dazu vom Antragssteller offenbar erst gar nicht angefordert. Für diese wären weitere Ausnahmegenehmigungen oder sogar Befreiungen erforderlich.

Im wesentlichen geht es dabei um Stickstoffeinträge, die empfindliche Pflanzengesellschaften zerstören können. Solche Magerstandorte und Nassbereiche gibt es mehrfach im Umfeld der geplanten Anlage. Diese Lebensraumtypen sind selten geworden und daher als geschützte Gebiete im Landschaftsplan festgesetzt.

Hohe Nährstoffmengen gelangen schon heute über die Luft dorthin. Der überwiegende Teil stammt aus der Landwirtschaft und Tierhaltungsanlagen, wie sie hier geplant ist (LANUV NRW zu Ammoniakemissionen). Das Niveau dieser sogenannten Hintergrundbelastung ist seit Jahren annähernd gleich.

Einige Verwunderung löste auch die Tatsache aus, dass die dazu erforderlichen Berechnungen in den Akten fehlten. Zwar gab es eine Betrachtung zur Stickstoff-Deposition beim Antrag über 1800 Schweine aus dem Februar 2014. Beim aktuellen Antrag über 1496 Mastschweine jedoch wurde nur die weniger relevante Ammoniak-Konzentration in der Luft ermittelt, der Stickstoff-Teil allerdings nicht. Auch eine erneute Nachfrage bei der Sachbearbeiterin des Kreises ergab kein Ergebnis.

Offensichtlich wurde noch dazu lediglich auf Basis eines veralteten Ammoniak-Leitfadens aus 2002 beim Kreis gearbeitet, statt den aktuelleren LAI-Stickstoff-Leitfaden zu verwenden. Wendet man diesen Leitfaden im Fall Goeken an, kommt man zum Ergebnis, dass wegen der hohen Einträge daher eine Gefährdung der Biotope zu befürchten ist.

Der BUND hofft jetzt auf dem Wege der Fachaufsichtsbeschwerde eine Klärung herbei führen zu können.

 


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