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“Fairtrade“ steht für Fairen Handel.
Dieser ist ein wirkungsvolles Instrument der Armutsbekämpfung. Mit dem Kauf qualitativ hochwertige und fair gehandelte Produkte, sind Kleinbauernfamilien faire Preise und langfristige Handelsbeziehungen gesichert. Umweltschonende Anbaumethoden werden besonders gefördert und Bioaufschläge bezahlt. Die Zahlung der Fairtrade-Prämie ermöglicht außerdem den Bau von Schulen und Gesundheitszentren.
Fairtrade verbietet ausbeuterische Kinderarbeit.

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Fairtrade-Towns
Für den Titel Fairtrade-Town muss eine Kommune nachweislich fünf Kriterien erfüllen, die das Engagement für den Fairen Handel in allen Ebenen einer Kommune widerspiegeln.

1. Ratsbeschluss
Die Kommune verabschiedet einen Ratsbeschluss zur Unterstützung des Fairen Handels. Bei allen öffentlichen Sitzungen wird fair gehandelter Kaffee und ein weiteres Produkt ausgeschenkt.

2. Steuerungsgruppe
Eine lokale Steuerungsgruppe wird gebildet, die auf dem Weg zur Fairtrade-Town die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Diese Gruppe besteht aus mindestens drei Personen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft.

 3. Fairtrade-Produkte im Sortiment
In den lokalen Einzelhandelsgeschäften und bei Floristen sowie in Cafés und Restaurants werden mindestens zwei Produkte aus Fairem Handel angeboten. Richtwert ist hier die Einwohnerzahl der Kommune.

4. Zivilgesellschaft
Produkte aus Fairem Handel werden in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen verwendet. Darüber hinaus werden Bildungsaktivitäten zum Thema Fairer Handel umgesetzt, oft im Rahmen weiterer Kampagnen von TransFair.

5. Medien
Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg zur Fairtrade-Town.

 


Ein unverzichtbares Instrument bei unserer Arbeit. Es handelt sich dabei um eine Internetanwendung der Kreisverwaltung mit vielen Funktionen und digitalen Karten zu Themen wie "Natur & Landschaft", "Wasser & Boden" u.a. Hier können Sie Landschaftspläne und Schutzgebiete einsehen, deren Zielsetzungen nachlesen und sich über Ausgleichsflächen informieren.
Unsere detaillierte Anleitung zur Nutzung finden Sie hier.

Alte Handys für die Umwelt

Der BUND unterstützt das Recycling von Handys.
Sammelstellen finden Sie hier.

Regionale Obstsorten

Zum Erhalt alter Obstsorten leisten Neupflanzungen einen wichtigen Beitrag. Listen regionaler Obstsorten und Baumschulen finden Sie hier

Möglichkeiten zur Versaftung

Eine reiche Ernte

Nutzen Sie die Möglichkeiten Ihr Obst versaften zu lassen. Unter der Rubrik Versaftung haben wir einige Kontakte für Sie zusammengetragen.

Intensivtierhaltung im Kreis Unna

Ihre Spende hilft!

Unterstützen Sie unseren Widerstand gegen Tierfabriken mit einer steuerlich abzugsfähigen Spende:

BUND NRW e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
BIC: BFSWDE33xxx
IBAN: DE26 3702 0500 0008 2047 00

Stichwort: Tierfabriken Kreis Unna

Gasrausch in NRW - die Claims sind schon abgesteckt. Doch die Förderung unkonventioneller Gasvorkommen ist nicht risikolos.

Anlagengrößen nach BImSchV

Foto: Keine Haltung nach BImSchV

Größe genehmigungsbedürftiger Anlagen (Auszug):

ab 1500 Mastschweine
ab 560 Sauen
ab 4500 Ferkeln
ab 30.000 Masthähnchen
ab 15.000 Legehennen
ab 30.000 Junghennen

Die o.g. Zahlen beziehen sich auf die Anlagen der Verfahrensart "V" (vereinfachtes Verfahren). Eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt erst ab größeren Beständen (Verfahrensart "G").
Die Bestandsgrenzen zur Tierhaltung finden sich unter Nr. 7.1 im Anhang der Verordnung.

4. BImSchV vom 02.05.2013

Mit der Fassung vom 02.05.13 wurde die Zuordnung in Spalte 1 bzw. 2 ersetzt:

Verfahrenart G (war Spalte 1)
Verfahrenart V (war Spalte 2)

Energiewende: Kosten fair teilen


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